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Strafe wegen Einsatz von Pyrotechnik
Der FC 08 Homburg ist wegen des Zündens von Pyrotechnik durch seine Anhänger im Saarlandpokal-Finale gegen den 1. FC Saarbrücken zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro verurteilt worden.
Während des Saarlandpokalfinales zwischen dem FC 08 Homburg und dem 1. FC Saarbrücken am 25. Mai im Saarbrücker Ludwigsparkstadion wurde in unserem Fanblock Pyrotechnik in Form von Nebeltöpfen und Bengalos gezündet. Als Konsequenz ist der Verein nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro verurteilt worden.
Aller Voraussicht nach konnte ein Täter ermittelt werden, das Verfahren gegen diese Person läuft nun an. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Geldstrafe entsprechend an den/die Täter weitergegeben.
Das Zünden und Abbrennen von Pyrotechnik ist auf Fußballplätzen grundsätzlich verboten. Das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen stellt eine Gefahr für alle im Stadionbereich und insbesondere der in der Nähe befindlichen Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen zu unterbinden. Aus diesem Grund tolerieren wir das Zünden von Rauchkörpern und Pyrotechnik nicht.
Wir freuen uns über Eure Unterstützung bei unseren Spielen. Aber wir bitten Euch inständig darum, das Zünden von Pyrotechnik oder Rauchkörpern zu unterlassen. Denn dies bringt Euch und die Menschen in Eurem Umfeld nur unnötig in Gefahr und kostet den Verein hohe Strafen. Dieses Geld würden wir lieber sinnvoll an geeigneter Stelle, wie in der Jugendarbeit oder auch bei den Fanbussen, investieren.