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Mitgliedsbeiträge

Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des Vereins sowie die Gebühren und Umlagen. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und die Umlagen. Weitere Gebühren und deren Höhe werden durch den Vorstand festgelegt.

Der Mitgliedsbeitrag (außer bei lebenslanger Mitgliedschaft) ist ein Jahresbeitrag und bezieht sich auf ein ganzes Kalenderjahr. Er ist jährlich im Voraus zu entrichten und wird in der Regel durch Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) am Anfang des jeweiligen Kalenderjahres vom Verein eingezogen. Bei Änderungen der Bankverbindung des Mitgliedes ist der Vorstand rechtzeitig schriftlich zu informieren.

AKTIVE MITGLIEDER

Aktive Mitglieder sind alle natürlichen Personen, die aktiv am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

  • bis zum 18. Lebensjahr
    48,- EUR
  • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
    84,- EUR

PASSIVE MITGLIEDER

  • bis zum 18. Lebensjahr
    36,- EUR
  • zwischen dem 18. und 28. Lebensjahr
    72,- EUR
  • zwischen dem 29. und 64. Lebensjahr
    84,- EUR
  • ab dem vollendeten 65. Lebensjahr
    72,- EUR

WEITERE BEITRAGSGRUPPEN

  • Lebenslange Mitgliedschaft
    1.908,- EUR

    einmalig

  • Familienmitgliedschaft
    120,- EUR

    weitere Infos siehe unten

  • Fördermitgliedschaft ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
    48,- EUR

    ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

  • Ehrenmitgliedschaft
    0,- EUR
  • Juristische Personen
    190,80 EUR

KONTAKT

FCH-Geschäftsstelle
Rondell 4, 66424 Homurg

Telefon: 06841-8180780
Fax: 06841-8180781
Mail: mitgliederservice@fc08homburg.de

WEITERE INFOS

Wurde dein Interesse geweckt? Dann gelangst du hier zum Antrag:

WEITERE INFOS ZU DEN MITGLIEDSBEITRÄGEN

Bei unterjähriger Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des bereits geleisteten Mitgliedsbeitrags. Bei unterjährigem Eintritt ab dem 1. Juli ist nur der hälftige Jahresbeitrag fällig.

Eine Familie besteht mindestens aus einem Erziehungsberechtigten und alle zur Familie gehörigen minderjährigen Kindern. Die Familienmitgliedschaft geht ab dem 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes ab dem folgenden Kalenderjahr für alle Personen automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über.

Schwerbehinderte erhalten bei Abschluss ihrer Mitgliedschaft unter Vorlage ihres Schwerbehindertenausweises eine Reduktion des jeweiligen Mitgliedsbeitrags in Höhe von 50% befristet an die Gültigkeit des Ausweises.

Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen, Aufnahmegebühr und Umlagen befreit. Auch Vereinsschiedsrichter sind vom Beitrag befreit.

Jedes Mitglied kann zum o.g. Regelbeitrag einen individuellen Unterstützungsbeitrag leisten.

Alle weiteren Informationen sind in der Beitrags- und Gebührenordnung nachzulesen: Zur Beitrags- und Gebührenordnung

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