Stadionverbote
Besucher*innen mit bundesweit wirksamen Stadionverboten machen sich des Hausfriedensbruchs schuldig, wenn Sie sich im Hausrechtsbereich des FC 08 Homburg-Saar e.V. aufhalten. Dieser erstreckt sich über das gesamte Waldstadion, sowie dessen näheres Umfeld samt Kunstrasen Jahnplatz und der Dr. Theiss Sportanlage. Das Betretungsverbot gilt bei Spielen der Profimannschaft und Spielen der Nachwuchsabteilung, die im Waldstadion ausgetragen werden. Zuwiderhandlungen werden von Vereinsseite sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Der entsprechende Bereich ist im Plan des Hausrechtsbereichs rot umrandet.
In Einzelfällen behält es sich die Polizei vor, Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind, innerhalb des Geltungsbereiches zu dulden (z.B. bei Anreise von Gästefans im Fanbus, der von der Polizei in diesen Bereich geleitet wird).
Weitere verbotene Gegenstände
- pyrotechnischen Gegenstände
- Waffen aller Art
- sonstige gefährliche Gegenstände
- werbende, kommerzielle, oder politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter
- Speisen und Getränke (insofern nichts anderes bekanntgegeben)
- sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kinderwägen, Kisten, etc.
Grundsätzlich gilt jedoch immer: Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist stets Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können mit Stadionverweis am Spieltag und anschließendem Stadion- und/oder Hausverbot belegt werden. Weitere rechtliche Schritte sind vorbehalten. Den Anweisungen des Vereins, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und weiteren Sicherheitsträgern ist stets Folge zu leisten.
Weitere Informationen zum Aufenthalt und Verhalten im Homburger Waldstadion sowie den Verboten sind in der Stadionordnung festgehalten.
Verbotene Kleidungsstücke
Auf der Tribüne sowie im gesamten Heimbereich auf der Stehgeraden sind generell keine Fankleidungen oder Fanartikel (Schals, Mützen, etc.) des Gastvereins zugelassen.
Kleidungsstücke & -marken, die Schriftzüge und/oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, homophober, gewaltverherrlichender, antisemitischer, diskriminierender, ausländerfeindlicher sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz/Inhalten aufweisen, sind ebenso verboten. Darunter zählen z.B. Marken wie Thor Steinar oder Consdaple.